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Katastrophenschutz (Art.30,70 GG) Feuerwehr Auftrag Die Feuerwehr ist entweder eine berufsmäßige oder freiwillige Organisation, die i. d. R. von der betreffenden Gemeinde
Weiterlesen„Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar." Antoine de Saint-Exupéry
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